Die KZVB ist gezwungen die Puffertage, aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten, im 4. Quartal 2014 für die AOK Bayern anzuwenden. Der Schiedsspruch für das Jahr 2014 wurde von der bayerischen AOK vor dem Landessozialgericht prozessiert. Ebenfalls hat die AOK Bayern verlangt, dass der Schiedsspruch bis zum endgültigen Urteil aufgeschoben wird. Diesem Einwand hat das Landessozialgericht stattgegeben. Dies bedeutet, dass die KZVB bei der Berechnung der Gesamtvergütung von dem Vertragsvolumen des Vorjahres (2013) ausgehen muss. Dies hat ebenfalls zur Folge, dass die Gesamtvergütung der AOK Bayern im Jahre 2014 erheblich Überschritten wird. Daher werden für die folgenden Kassennummern die sogenannten Puffertage im Zeitraum des 06.10.2014 bis zum 23.12.2014 verhängt:
AOK Nordost >Brandenburg
AOK Sachsen-Anhalt
AOK NORDWEST > Schleswig Holstein AOK Rheinland/Hamburg
AOK Niedersachsen
AOK Bremen /Bremerhaven
AOK NORDWEST > Westfalen-Lippe AOK Rheinland/Hamburg
AOK in Hessen
AOK PLUS Thüringen
AOK PLUS Sachsen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Baden-Württemberg
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Nordost >Berlin